Die 11 häufigsten Fehler beim Gründen
Unternehmensgründer sind zumeist voller Energie, Ihr Unternehmen auf die Beine zu stellen. Das ist gut so, denn wer andere begeistern will, muss selbst brennen. Ab und zu passieren vor lauter Enthusiasmus Fehler, was zwar nur allzu menschlich, aber dennoch ärgerlich ist.
Vermeiden Sie mit unserer Hilfe die folgenden 11 häufigsten Fehler von Unternehmensgründern.
Sich vom Bauchgefühl oder von Emotionen leiten lassen: Insbesondere bei der Standortwahl ist eine zahlen- und faktenbasierte Analyse wichtiger als das Bauchgefühl. Ein Standort muss auch einer objektiven Prüfung standhalten, denn subjektive emotionale Faktoren sind häufig nicht so belastbar wie man glaubt. Unsere selbst entwickelte Standortanalyse liefert äußerst verlässliche Ergebnisse.
Zu viele Ratgeber befragen: Ratgeber sind wichtig, aber zu viele davon bedeuten zu viele unterschiedliche Aussagen, die der Gründer kaum noch trennscharf verarbeiten kann. Verlassen Sie sich lieber auf Ratgeber, die die Branche kennen und mit genau Ihrer Situation umfangreiche Erfahrungen haben.
Liquidität aus den Augen verlieren: Liquidität ist immer besonders wichtig, aber vor allem auch in der Gründungsphase, deshalb muss z.B. die Präqualifizierung schnell erfolgen.
Davon ausgehen, dass Dinge immer schnell funktionieren: Tatsächlich schätzen Gründer die Dauer von Vorgängen eher kürzer als länger ein. Eine Telefonnummer zu bekommen, kann Wochen dauern. Auch Finanzierungsentscheidungen werden nicht ad hoc getroffen. Also starten Sie mit Vorgängen, bei denen Sie auf andere Entscheider angewiesen sind, möglichst früh.
Mit zu hohen Kosten starten: Lieber klein anfangen und dann Personal aufbauen, wenn es notwendig und finanzierbar ist. Später haben Sie Einnahmen- und Kostenkontrolle, aber in der Anfangsphase geht man nur von Annahmen aus.
Wettbewerbs-Differenzierung außer Acht lassen bzw. nicht hoch genug einschätzen: Branchenprofis nehmen kleine Unterschiede war. Das gilt aber nicht für Endverbraucher. Wer sich spürbar von anderen Akustikern unterscheiden will, muss Argumente liefern, die wirklich für Endverbraucher einen Mehrwert liefern, spürbar und verständlich sind. Eine breite Palette patent- oder markengeschützter Differenzierungselemente steht für die Mitglieder der IAS zur Verfügung.
Nicht aktiv genug Marketing betreiben: Entscheidend für Ihren Erfolg vor Ort ist der schnelle Aufbau eines ausreichenden Bekanntheitsgrads. Wer am Anfang spart, verpasst eine große Chance und zahlt am Ende doppelt und dreifach.
Den Markt nicht ausreichend beobachten: Wenn Sie in einen Markt als Neugründer eindringen, müssen Sie auch mit Gegenreaktionen von Wettbewerbern rechnen. Agieren Sie möglichst und reagieren Sie auf Aktivitäten Ihrer Wettbewerber schnell.
Den Zeitaufwand nach dem Start falsch einschätzen: Wenn es gut läuft, ist nach dem Start eigentlich kaum mehr Zeit für unternehmerische und private Dinge. Erledigen Sie deshalb möglichst viel vor der eigentlichen Eröffnung, klären Sie so entscheidende Dinge wie Ihre Renten- oder Krankenkassensituation abschließend, damit Sie den Kopf für den Start frei haben.
Nicht genug Planung im Vorfeld betreiben: Einen Marketingplan für das komplette erste Jahr zu haben, ist notwendig. Planen Sie die Dinge, die vorhersehbar sind. Wir stellen eine wunderbare Vorlage dafür zur Verfügung und erarbeiten den ersten Marketingplan kostenlos mit Ihnen gemeinsam.
Preiswerte oder kostenlose Marketingmaßnahmen als nicht effektiv zu betrachten: Leider werden preiswerte oder kostenlose Marketingmaßnahmen unterschätzt. Es muss nicht immer die teure Anzeigen-Kampagne sein, deren Ergebnis naturgemäß unsicher ist. Es gibt sehr viele kostenlose oder sehr preiswerte Maßnahmen, bei denen man sich nur persönlich einbringen muss. Einen ganzen Strauß solcher Maßnahmen finden Sie in unserem internen Mitgliederbereich.
Firmenwagen - Finanzierung und Tipps
Jeder Neuunternehmer denkt darüber nach: ein Firmenwagen. Und natürlich gibt es dabei oft den Fehler, z.B., dass man über ein möglichst „großes, dickes“ Fahrzeug nachdenkt, das das Unternehmen repräsentieren soll. Doch Obacht: Ein Firmenfahrzeug gehört zum Betriebsvermögen und man kann die Kosten für Anschaffung, Haltung und Nutzung vom Gewinn abziehen. Allerdings entstehen mit einem Firmenfahrzeug eben wieder Kosten, die durch die berühmte „Tankkarte“ sogar variabel sind und dadurch auch im schlimmsten Fall wenig kalkulierbar.
Nutzt ein Gründer das Firmenfahrzeug auch für private Fahrten, so hat er wie ein Angestellter natürlich den geldwerten Vorteil als Einkommenssteuerteil zu entrichten. Dabei besteht die Wahl zwischen der derzeit gültigen 1%-Regel oder dem Führen eines Fahrtenbuches. Übrigens: Heutzutage gibt es digitale Fahrtenbücher, die jede Fahrt eines Fahrzeuges aufzeichnen und so für eine sehr bequeme Nutzung sorgen.
Bleibt noch die Frage ob man ein Fahrzeug least oder kauft. Leasing bedeutet quasi mieten für einen monatlichen Betrag. Am Ende des Zeitraumes gibt man das Fahrzeug zurück und sucht sich ein neues aus. Man spart die Kosten für einen Kauf, hat aber dadurch laufende Kosten in den Büchern. Monatliche Leasingraten sind als Betriebsausgabe zu verbuchen und somit abziehbar, wodurch auch ein steuerlicher Vorteil geschaffen werden kann.
Beim Kauf eines Fahrzeuges wird häufig ein Darlehen aufgenommen, das Fahrzeug gehört am Ende der Zeit dem Unternehmen. Anschaffungskosten können hier über sechs Jahre steuerlich abgeschrieben werden. Es ist dabei zu beachten, dass nur die Zinsen eines Darlehens im Gegensatz zu den Tilgungsraten steuerlich absetzbar sind.
Beim Thema Firmenwagen ist es also wichtig, sich kalkulatorisch ein Gesamtbild zu machen, wenn man als Unternehmer überlegt, sich für ein mögliches Fahrzeug zu interessieren. Und natürlich gilt dies ebenfalls, sollte man Firmenfahrzeuge für seine Angestellten in Erwägung ziehen.
Quick-Check: Pflichtangaben auf einer Rechnung
In Deutschland schreibt das Umsatzsteuergesetz sehr genau vor, welche Elemente zwingend auf einer Rechnung erscheinen müssen:
- Name und Anschrift des Unternehmens, das eine Leistung erbringt bzw. ein Produkt verkauft
- Name und Anschrift des Kunden, der die Rechnung erhält
- Die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Kunden aus dem Ausland müssen ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben
- Das Datum der Ausstellung der Rechnung
- Eine Rechnungsnummer, die fortlaufend ist und nur einmalig vergeben werden darf
- Menge/Art der Leistungen bzw. der Produkte
- Zeitpunkt der Lieferung der Produkte oder/und der Leistungen
- Nettobetrag, der Steueranteil und der Bruttobetrag
(vgl. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG)